Eingeschränkter Regelbetrieb ab 25.05.2020
Ab Montag, dem 25.5., wird der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas durch den Landkreis eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Kinder betreut werden, allerdings zum einen nur in den leicht eingeschränkten Öffnungszeiten von 6 bis 17 Uhr und nicht für alle Kinder im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es in der eingeschränkten Regelbetreuung nicht möglich ist, die Abstandsregelungen, die Homogenität der Gruppen und die als Richtwerte vorgegebenen Gruppenstärken einzuhalten.
Die erstmalige Aufnahme der Betreuung muss mindestens einen Arbeitstag vorher in der Kita angemeldet werden.
Weiterhin gilt:
Eltern bringen ihre Kinder nur, wenn sie eine häusliche Betreuung nicht organisieren können. Zu den Eltern, die eine häusliche Betreuung nicht organisieren können, zählen nun auch Eltern im Homeoffice und in der Elternzeit. Die Kinder von Eltern in Elternzeit und bei denen ein Elternteil nicht berufstätig ist, betreuen wir allerdings nur zwischen 7.30 und 12.30
Um die Eindämmungsverordnung wegen der Corona-Pandemie einhalten zu können, sind die Kinder bis spätestens 9.30 Uhr zu bringen. Die Einrichtung darf von den Eltern nicht betreten werden, die Übergabe der Kinder erfolgt am Eingangsbereich.
Die Eltern haben täglich am Empfang die Gesundheit ihrer Kinder gegenüber der Kita zu bestätigen. Die Kita ist berechtigt, die Annahme von Kindern mit Erkältungssymptomen oder sonstigen Erkrankungssymptomen zu verweigern.
Musikalische Früherziehung findet bis auf Weiteres nicht statt. Frühförderungen können nach Absprache organisiert werden.
Die Regelungen gelten bis auf Weiteres und sind jederzeit der Situation und den Gegebenheiten anzupassen.
Im Fall des Auftretens einer Covid-19-Erankung bei einem Kind oder einem Erzieher, wird die betroffene Kita umgehend teilweise oder ganz geschlossen werden müssen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit allen Kindern!
Bitte bleiben Sie gesund
Mit freundlichen Grüßen D. Kammler